„eRezept“

Für verschreibungspflichtige Medikamente, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, wird am 1. Januar 2024 bundesweit das elektronische Rezept (eRezept) verpflichtend eingeführt, so will es unser Gesundheitsminister.

Was bedeutet das für Sie?

Sie können Rezepte für Ihre Dauermedikation weiter per E-mail (rezept@bauer-wagner.de) oder Telefon (06806/987700) bestellen. Voraussetzung ist: Ihre elektronische Versichertenkarte („Krankenkassenkärtchen“) ist im laufenden Quartal bei uns eingelesen!

Ein Papierausdruck des Rezepts ist nicht mehr notwendig und erfolgt in aller Regel auch nicht. Medikamente, die Sie vormittags bestellt haben können Sie am Nachmittag des gleichen Tages in der Apotheke Ihrer Wahl abholen. Wenn Sie nachmittags bestellen: am Folgetag. In der Apotheke müssen Sie Sich mit ihrer Versichertenkarte (oder einem anderen Dokument) ausweisen. Die Apotheke ruft das Rezept elektronisch ab.

Privatrezepte, Hilfsmittelrezepte (z.B. Rollator), Heilmittelrezepte (z.B. Krankengymnastik), BTM-Rezepte (starke Schmerzmittel), Berufsgenossenschafts-Verordnungen u.a. werden wie bisher ausgestellt.

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